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Gründungsprozess

Stammkapital einzahlen: Das Kapitaleinzahlungskonto einfach erklärt

Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Du willst eine GmbH oder AG gründen und stolperst über den Begriff «Kapitaleinzahlungskonto»? Keine Sorge – dahinter steckt ein einfacher Mechanismus, der nur einmal im Leben deiner Firma eine Rolle spielt: bei der Gründung. Dieser Artikel erklärt dir, was das Konto ist, wie der Ablauf aussieht, was es kostet – und räumt mit dem grössten Missverständnis auf: Nein, dein Geld ist danach nicht «weg».

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto (auch Sperrkonto oder Konsignationskonto genannt) ist ein spezielles Konto bei einer Schweizer Bank, auf das du vor der Gründung das Kapital deiner künftigen Firma einzahlst:

  • GmbH: CHF 20’000 Stammkapital, vollständig einbezahlt
  • AG: Aktienkapital von mindestens CHF 100’000, davon mindestens CHF 50’000 einbezahlt (Liberierung von mindestens 20 %, aber nie weniger als CHF 50’000)

Das Konto ist gesperrt: Weder du noch sonst jemand kann vor dem Handelsregistereintrag darauf zugreifen. Genau das ist der Zweck – die Bank garantiert gegenüber Notar und Handelsregisteramt, dass das Kapital tatsächlich vorhanden ist und bis zur Gründung vorhanden bleibt. Das Gesetz verlangt diese Sicherheit, weil GmbH und AG Kapitalgesellschaften sind: Die Gläubiger haften sich ans Gesellschaftskapital, nicht an dein Privatvermögen.

Für die Einzelfirma brauchst du übrigens kein Kapitaleinzahlungskonto – sie kennt kein Mindestkapital. Falls du noch zwischen den Rechtsformen schwankst, hilft dir der Artikel GmbH oder Einzelfirma? weiter.

Der Ablauf in 5 Schritten

1. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Du eröffnest das Konto bei einer Schweizer Bank deiner Wahl – auf den Namen der «Firma in Gründung» (z. B. «Muster GmbH in Gründung»). Dafür brauchst du in der Regel den Entwurf der Statuten, deine Ausweiskopie und Angaben zu den Gründern. Die Banken verlangen dafür eine einmalige Gebühr von rund CHF 200 bis 300, je nach Bank.

2. Kapital einzahlen

Du überweist das Kapital auf das Sperrkonto – bei der GmbH die vollen CHF 20’000, bei der AG mindestens CHF 50’000. Zahlen mehrere Gesellschafter ein, überweist jeder seinen Anteil.

3. Kapitaleinzahlungsbestätigung erhalten

Sobald das Geld eingegangen ist, stellt die Bank die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument ist der Beweis für den Notar, dass das Kapital liegt – ohne Bestätigung keine öffentliche Beurkundung der Gründung.

4. Beurkundung und Handelsregistereintrag

Mit der Bestätigung beurkundet der Notar die Gründung, danach wird die Firma beim Handelsregisteramt angemeldet. Wie dieser Schritt genau abläuft und was er kostet, liest du im Artikel Handelsregister-Eintrag: Kosten und Ablauf.

5. Freigabe des Kapitals

Nach dem Eintrag im Handelsregister reichst du der Bank den Handelsregisterauszug ein. Die Bank hebt die Sperre auf und überweist das Kapital auf das normale Geschäftskonto der frisch gegründeten Firma. Das Kapitaleinzahlungskonto wird geschlossen – es hat seinen Zweck erfüllt.

Das grösste Missverständnis: «Dann sind die 20’000 Franken ja weg!»

Nein – und dieser Punkt ist so wichtig, dass er einen eigenen Abschnitt verdient. Viele Gründer glauben, das Stammkapital sei eine Art Kaution, die für immer blockiert bleibt. Das stimmt nicht:

Nach der Freigabe gehört das Geld deiner Firma und ist frei verwendbar. Die GmbH kann damit Laptops und Werkzeuge kaufen, Löhne bezahlen, Miete überweisen, Marketing finanzieren – alles, was dem Geschäftszweck dient. Das Kapital ist Startkapital im wörtlichen Sinn: Es finanziert den Aufbau deines Geschäfts.

Was du nicht darfst: das Geld einfach als Privatperson zurücknehmen. Es gehört jetzt der Gesellschaft, nicht mehr dir persönlich. Entnahmen laufen über saubere Wege wie Lohn, Spesen oder Dividenden. Und die Firma sollte nicht dauerhaft überschuldet sein – aber dass das Bankkonto der GmbH im Alltag unter CHF 20’000 fällt, weil investiert wurde, ist völlig normal und legal.

Kosten und Bankvergleich: Worauf du achten solltest

Die Konditionen unterscheiden sich von Bank zu Bank. Diese Punkte lohnen den Vergleich:

Kriterium Typische Bandbreite Worauf achten
Gebühr Kapitaleinzahlungskonto ca. CHF 200–300 einmalig Einige Banken erlassen die Gebühr komplett
Bedingung für Gebührenerlass Geschäftskonto-Eröffnung bei derselben Bank Prüfe die laufenden Kontogebühren des Geschäftskontos
Dauer der Kontoeröffnung wenige Tage bis ~2 Wochen Online-Eröffnung ist meist schneller als Filiale
Geschäftskonto danach CHF 0–30/Monat je nach Bank und Modell Gesamtkosten übers Jahr vergleichen, nicht nur die Einzahlungsgebühr

Der wichtigste Spartipp: Einige Banken erlassen die Gebühr für das Kapitaleinzahlungskonto, wenn du anschliessend dein Geschäftskonto bei ihnen eröffnest. Genau dieses Prinzip steckt auch hinter den Gratis-Angeboten der Gründungsportale: Die Partnerbank (etwa PostFinance oder eine Kantonalbank) übernimmt Gebühren und beteiligt sich an den Portalkosten – im Gegenzug wirst du ihr Geschäftskunde. Wie dieses Modell im Detail funktioniert, erklärt der Artikel Gratis Firma gründen: Partner-Deals. Welches Gründungsportal mit welcher Bank zusammenarbeitet und was das für deine Kosten bedeutet, zeigt dir unser Anbieter-Vergleichsrechner.

Alternative: Sacheinlage statt Bareinzahlung

Statt Geld kannst du das Kapital auch mit Sachwerten liberieren – zum Beispiel mit einem Geschäftsfahrzeug, Maschinen oder IT-Infrastruktur. Das nennt sich Sacheinlage und ist deutlich aufwendiger:

  • Es braucht einen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht, der den Wert der Sachen begründet.
  • Ein zugelassener Revisor muss den Bericht mit einer Prüfungsbestätigung (Gründungsprüfung) absegnen.
  • Statuten und Handelsregistereintrag müssen die Sacheinlage offenlegen.

Die Zusatzkosten für Revisor und Mehraufwand beim Notar machen die Sacheinlage nur dann sinnvoll, wenn du wirklich werthaltige Aktiven einbringen willst und das Bargeld knapp ist. Für die meisten Gründer ist die Bareinzahlung der einfachere und günstigere Weg.

Fazit: Ein Pflichtschritt, aber kein Hindernis

Das Kapitaleinzahlungskonto ist kein bürokratisches Monster, sondern ein einfacher Sicherungsmechanismus: Konto eröffnen, einzahlen, Bestätigung an den Notar, nach dem Handelsregistereintrag fliesst alles auf dein Geschäftskonto. Rechne mit CHF 200–300 Gebühr (oder CHF 0 mit dem richtigen Bank-Deal) und zwei bis vier Wochen, bis das Kapital wieder verfügbar ist. Und vergiss nie das Wichtigste: Dein Stammkapital ist nicht weg – es ist das Startkapital, mit dem deine Firma loslegt.

Häufige Fragen

Ist das Stammkapital nach der Gründung weg?

Nein. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Kapital auf das normale Geschäftskonto überwiesen und gehört der Firma. Sie kann es frei für den Geschäftszweck verwenden – für Arbeitsmittel, Löhne, Miete oder Marketing.

Was kostet ein Kapitaleinzahlungskonto?

Die meisten Schweizer Banken verlangen eine einmalige Gebühr von rund CHF 200 bis 300. Einige Banken erlassen die Gebühr, wenn du anschliessend dein Geschäftskonto bei ihnen eröffnest.

Wie viel Kapital muss ich für GmbH und AG einzahlen?

Für die GmbH sind CHF 20'000 Stammkapital nötig, vollständig einbezahlt. Bei der AG beträgt das Aktienkapital mindestens CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen.

Wie lange ist das Kapital auf dem Sperrkonto blockiert?

Vom Einzahlen bis zur Freigabe vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen: Beurkundung beim Notar, Eintrag im Handelsregister, danach gibt die Bank das Kapital auf das Geschäftskonto frei.

Kann ich statt Geld auch Sachwerte einbringen?

Ja, per Sacheinlage – etwa Fahrzeuge, Maschinen oder IT. Das Verfahren ist aber aufwendiger: Es braucht einen Sacheinlagevertrag, einen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung durch einen zugelassenen Revisor.

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