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Rechtsform

GmbH oder Einzelfirma? Der grosse Entscheidungs-Guide

Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Es ist die häufigste Frage vor der Firmengründung in der Schweiz: Einzelfirma oder GmbH? Beide Rechtsformen haben klare Stärken – und welche für dich passt, hängt von Haftungsrisiko, Kapital, Umsatz und deinen Plänen ab. Dieser Guide gibt dir die Entscheidungsgrundlage, Punkt für Punkt.

Der Schnellvergleich

Kriterium Einzelfirma GmbH
Mindestkapital CHF 0 CHF 20’000
Haftung Unbeschränkt, mit Privatvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Gründungskosten ab ca. CHF 0–120 ab ca. CHF 0–1’500
Firmenname Muss Familiennamen enthalten Frei wählbar (+ Zusatz “GmbH”)
Sozialversicherung Selbständigerwerbend Angestellte:r der eigenen GmbH
Steuern Einkommenssteuer privat Gewinnsteuer + Steuer auf Lohn/Dividende
Buchhaltung Vereinfacht bis CHF 500’000 Umsatz Doppelte Buchhaltung obligatorisch
Arbeitslosenversicherung Kein Anspruch Grundsätzlich versichert (mit Einschränkungen)

Haftung: Der grösste Unterschied

Bei der Einzelfirma gibt es keine Trennung zwischen dir und deinem Geschäft. Läuft etwas schief – ein Kunde klagt, ein Projekt scheitert, Schulden häufen sich – haftest du mit deinem gesamten privaten Vermögen: Erspartes, Auto, unter Umständen sogar das Eigenheim.

Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, also mindestens das Stammkapital von CHF 20’000. Dein Privatvermögen bleibt geschützt, solange du deine Pflichten als Geschäftsführer:in korrekt erfüllst.

Praxis-Check: Wie hoch ist dein Risiko wirklich? Ein:e Texter:in mit Berufshaftpflichtversicherung trägt ein anderes Risiko als jemand, der Maschinen importiert oder Software für kritische Infrastruktur baut. Je grösser mögliche Schadenssummen und Verpflichtungen, desto stärker spricht das für die GmbH.

Kapital: CHF 0 gegen CHF 20’000

Die Einzelfirma kannst du ohne einen Franken Startkapital gründen. Die GmbH verlangt CHF 20’000 Stammkapital, das bei der Gründung voll einbezahlt sein muss.

Wichtig zur Einordnung: Das Stammkapital ist keine verlorene Gebühr, sondern bleibt Eigentum deiner Firma und steht als Betriebskapital zur Verfügung. Die Details dazu findest du in unserem Artikel GmbH gründen: Kosten im Detail.

Trotzdem gilt: Wenn du die CHF 20’000 schlicht nicht flüssig hast, ist die Einzelfirma der pragmatische Startpunkt.

Sozialversicherungen: Selbständig vs. angestellt

Hier liegt ein oft unterschätzter Unterschied.

Einzelfirma: Du bist selbständigerwerbend

Als Inhaber:in einer Einzelfirma giltst du bei der AHV als selbständigerwerbend. Das bedeutet:

  • Du zahlst AHV/IV/EO-Beiträge auf dein Einkommen (reduzierter Beitragssatz gegenüber Angestellten).
  • Keine Arbeitslosenversicherung – wird dein Geschäft aufgegeben, gibt es kein Arbeitslosengeld.
  • Keine obligatorische Pensionskasse – Vorsorge über BVG oder Säule 3a musst du freiwillig selbst organisieren.
  • Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind ebenfalls freiwillig.

GmbH: Du bist Angestellte:r deiner eigenen Firma

Zahlst du dir aus der GmbH einen Lohn, bist du regulär angestellt – mit allen obligatorischen Versicherungen: AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung und ab dem BVG-Mindestlohn auch Pensionskasse. Das kostet mehr an Beiträgen, gibt dir aber ein deutlich engmaschigeres soziales Netz. (Beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen allerdings Einschränkungen, solange du massgeblichen Einfluss auf die Firma hast.)

Steuern: Einfach vs. gestaltbar

Bei der Einzelfirma ist es simpel: Der Geschäftsgewinn ist dein privates Einkommen und wird zusammen mit allfälligen anderen Einkünften mit der Einkommenssteuer besteuert. Ein Steuersubjekt, eine Steuererklärung.

Bei der GmbH kommt es zur sogenannten wirtschaftlichen Doppelbesteuerung: Die GmbH zahlt Gewinnsteuer auf ihren Gewinn, und du zahlst nochmals privat Steuern auf das, was du dir auszahlst – sei es als Lohn (Einkommenssteuer plus Sozialabgaben) oder als Dividende (Einkommenssteuer, bei qualifizierter Beteiligung reduziert besteuert).

Klingt nach Nachteil – ist aber auch ein Gestaltungshebel: Du kannst steuern, wie viel du als Lohn beziehst und wie viel du in der Firma lässt oder als Dividende ausschüttest. Bei höheren Gewinnen lässt sich die Gesamtsteuerlast so optimieren, je nach Kanton unterschiedlich stark. Bei kleinen Gewinnen frisst die Doppelbesteuerung diesen Vorteil dagegen meist auf.

Anonymität und Aussenwirkung

Ein Punkt, den viele erst spät bedenken: Der Name der Einzelfirma muss zwingend deinen Familiennamen enthalten – etwa “Weber Webdesign”. Ein reiner Fantasiename ist nicht erlaubt. Zudem stehst du als Inhaber:in im Handelsregister, sobald du eingetragen bist.

Die GmbH darf einen frei gewählten Namen tragen (“Pixelwerk GmbH”). Beachte aber: Auch bei der GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister öffentlich einsehbar – volle Anonymität der Eigentümer bietet erst die AG.

Für die Aussenwirkung gilt: Eine GmbH signalisiert grösseren Kunden, Lieferanten und Banken oft mehr Verbindlichkeit und Beständigkeit als eine Einzelfirma.

Später wechseln ist möglich

Die gute Nachricht: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Eine Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH ist später jederzeit möglich – das Geschäft wird dabei in eine neu gegründete GmbH eingebracht. Viele erfolgreiche Schweizer Unternehmen haben genau so angefangen: schlank als Einzelfirma starten, bei Wachstum in die GmbH wechseln.

Umgekehrt (GmbH zurück zur Einzelfirma) ist der Weg deutlich mühsamer – auch das spricht dafür, im Zweifel klein zu starten.

Die Faustregel: Ab CHF 100’000–150’000 Umsatz wird die GmbH interessant

Wenn du eine einfache Richtschnur willst:

  • Unter CHF 100’000 Jahresumsatz: Die Einzelfirma ist meist die bessere Wahl – keine Gründungskosten, keine doppelte Buchhaltung, kein gebundenes Kapital.
  • Ab CHF 100’000–150’000 Jahresumsatz: Die GmbH wird interessant. Die Fixkosten (Buchhaltung, Abschluss) fallen prozentual weniger ins Gewicht, die Haftungsbeschränkung wird bei wachsendem Geschäftsvolumen wertvoller, und die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beginnen zu greifen.

Unabhängig vom Umsatz spricht für die GmbH: hohes Haftungsrisiko, mehrere Gründer:innen (die Einzelfirma geht nur allein), geplante Investoren oder ein gewünschter Fantasiename.

Fazit: So entscheidest du

Wähle die Einzelfirma, wenn du allein, mit wenig Kapital und überschaubarem Risiko startest und schnell loslegen willst – wie das geht, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einzelfirma. Wähle die GmbH, wenn dein Haftungsrisiko relevant ist, du die CHF 20’000 aufbringen kannst und dein Umsatz gegen sechsstellig geht oder du im Team gründest.

Und wenn du dich entschieden hast: Unser Anbieter-Vergleichsrechner zeigt dir, mit welchem Gründungsanbieter du deine Rechtsform am günstigsten und schnellsten gründest – auf der Vergleichsseite findest du alle Anbieter im Detail.

Häufige Fragen

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen GmbH und Einzelfirma?

Die Haftung: Bei der Einzelfirma haftest du unbeschränkt mit deinem gesamten privaten Vermögen. Bei der GmbH ist die Haftung auf das Stammkapital von CHF 20'000 beschränkt – dein Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.

Ab welchem Umsatz lohnt sich eine GmbH statt einer Einzelfirma?

Als Faustregel wird eine GmbH ab etwa CHF 100'000 bis CHF 150'000 Jahresumsatz interessant. Dann fallen die höheren Fixkosten weniger ins Gewicht, und Vorteile wie Haftungsbeschränkung und Steuerplanung überwiegen.

Kann ich meine Einzelfirma später in eine GmbH umwandeln?

Ja, das ist möglich und ein häufiger Weg. Das Geschäft der Einzelfirma wird dabei in eine neu gegründete GmbH eingebracht. Viele starten bewusst als Einzelfirma und wandeln um, sobald das Geschäft wächst.

Muss die Einzelfirma meinen Namen enthalten?

Ja. Der Firmenname einer Einzelfirma muss zwingend den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten, z. B. 'Müller Consulting'. Bei einer GmbH bist du in der Namenswahl frei, solange der Zusatz GmbH enthalten ist.

Bin ich mit einer GmbH besser sozialversichert?

Ja, tendenziell. Als Angestellte:r deiner eigenen GmbH bist du obligatorisch unfallversichert, in der Pensionskasse (BVG) versichert und grundsätzlich ALV-pflichtig. Als Selbständige:r mit Einzelfirma musst du Pensionskasse und Taggeld freiwillig selbst regeln und hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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