Rechtsform
Kollektivgesellschaft gründen in der Schweiz: Voraussetzungen, Haftung und Ablauf
Publiziert am 5. August 2026 · 3 Min. Lesezeit
Zwischen Einzelfirma und GmbH liegt eine oft vergessene Rechtsform: die Kollektivgesellschaft (KolG). Sie ist die traditionelle Form für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben – und sie ist bis heute in der Gastronomie, bei Kanzleien und in Familienbetrieben verbreitet. Hier erfährst du, wie die KolG funktioniert, was die unbeschränkte Haftung praktisch bedeutet und ob sie für deine Gründung infrage kommt.
Die KolG in 30 Sekunden
| Kriterium | Kollektivgesellschaft |
|---|---|
| Gesellschafter | Mindestens 2 |
| Mindestkapital | Keines |
| Haftung | Unbeschränkt und solidarisch, subsidiär |
| Handelsregister | Eintrag Pflicht (kaufmännisch) |
| Buchhaltung | Vereinfachte Buchhaltung bis CHF 500’000 Umsatz möglich |
| Firma | Muss Namensbestandteil eines Gesellschafters enthalten + «KolG» |
| Steuern | Gewinn wird anteilig direkt bei den Gesellschaftern besteuert |
Die KolG ist personengeprägt: Nicht das Kapital steht im Zentrum, sondern die Gesellschafter und ihr gegenseitiges Vertrauen. Deshalb eignet sie sich für Teams, die sich kennen – und birgt gleichzeitig ihr grösstes Risiko.
So gründest du eine Kollektivgesellschaft
- Gesellschaftsvertrag erstellen. Der schriftliche Vertrag regelt Firma, Sitz, Zweck, Einlagen, Gewinnverteilung und Vertretung. Ein Notar ist nicht zwingend nötig, bei komplexeren Konstellationen aber empfehlenswert.
- Firma wählen. Die Firma muss den Familiennamen mindestens eines Gesellschafters enthalten und den Zusatz «KolG» tragen, z. B. «Müller & Meier KolG». Die Regeln dazu ähneln denen der Einzelfirma.
- Handelsregister-Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt bei dem für den Sitz zuständigen Handelsregisteramt – mit Gesellschaftsvertrag, Unterschriften und Ausweisen. Die Kosten unterscheiden sich kaum von anderen Handelsregister-Anmeldungen.
- AHV-Anmeldung. Jeder Gesellschafter, der im Geschäft selbständigerwerbend tätig ist, meldet sich bei der Ausgleichskasse an. Wie bei der Einzelfirma gelten gestaffelte Beiträge – Details dazu im Guide zur Firma-Gründung.
Kein Notartermin, kein Stammkapital, keine Kapitaleinzahlung – die Gründung ist denkbar unkompliziert. Viele Gründungsanbieter unterstützen auch bei der KolG; unser Anbieter-Vergleich zeigt, wer was abdeckt.
Die Haftung: das Herzstück der KolG
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch – mit dem gesamten Privatvermögen, auch für Verbindlichkeiten, die ein anderer Gesellschafter eingegangen ist. Immerhin gilt die Haftung als subsidiär: Gläubiger müssen sich zuerst an das Gesellschaftsvermögen halten.
Praktisch bedeutet das:
- Du trägst das volle Risiko deiner Mitgesellschafter mit.
- Bei Zahlungsproblemen können Gläubiger dich privat belangen, wenn das Firmenvermögen nicht reicht.
- Persönliche Bürgschaften bei Bankkrediten verstärken dieses Risiko zusätzlich.
Verglichen mit der GmbH, wo dein Privatvermögen grundsätzlich geschützt bleibt, ist das ein gewichtiger Unterschied. Genau deshalb ist die GmbH bei mehrköpfigen Gründungen heute die häufigere Wahl.
Steuern und Buchhaltung
Gewinne der KolG werden nicht auf Stufe Gesellschaft besteuert, sondern anteilig direkt bei den Gesellschaftern als selbständige Erwerbseinkünfte – wie bei der Einzelfirma. Verluste können ebenso anteilig abgezogen werden.
Für die Buchhaltung gilt bis CHF 500’000 Umsatz die vereinfachte Buchhaltung erlaubt; darüber (oder ab 50 Mitarbeitenden / CHF 20 Mio. Bilanzsumme) wird die doppelte Buchhaltung Pflicht. Wie du die einfache Buchhaltung praktisch aufsetzt, erklärt der Guide Buchhaltung für Selbständige auf buchhaltung-für-selbständige.ch.
KolG oder doch GmbH? Die Faustregel
- KolG wählen, wenn ihr euch blind vertraut, kein Kapital blockieren wollt und das geschäftliche Risiko überschaubar ist.
- GmbH wählen, wenn Haftungsbegrenzung wichtig ist, widersprüchliche Kapitalinteressen existieren oder später Investoren einsteigen könnten.
Und wenn das Geschäft wächst: Eine KolG kann später in eine GmbH oder AG umgewandelt werden. Wer den ersten Rechnungsstoff gleich richtig haben will, erstellt Rechnungen kostenlos mit dem QR-Rechnungsgenerator von gratisrechnung.ch; wer die Rechtsform-Frage breiter abwägt, findet auf selbständige.ch den Guide zur Wahl der richtigen Rechtsform.
Häufige Fragen
Was ist eine Kollektivgesellschaft?
Die Kollektivgesellschaft (KolG) ist die klassische Rechtsform für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben – etwa Gastro-Betriebe, Kanzleien oder Handelsfirmen. Sie benötigt kein Mindestkapital und wird ins Handelsregister eingetragen.
Wie haftet man in einer Kollektivgesellschaft?
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Privatvermögen – primär aber subsidiär: zuerst wird das Gesellschaftsvermögen beansprucht. Das macht die KolG riskanter als eine GmbH oder AG.
Kann ich eine Kollektivgesellschaft allein gründen?
Nein. Die KolG setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus, die gemeinsam unter einer Firma ein Gewerbe betreiben. Wer allein gründen will, wählt die Einzelfirma; wer Haftungsbeschränkung sucht, die GmbH.
Was kostet die Gründung einer KolG?
Es gibt kein Mindestkapital. Kosten entstehen nur für die Handelsregister-Eintragung (je nach Kanton rund CHF 120–200 plus ggf. Beurkundung) und allfällige Beratung. Mit Online-Anbietern ist die Gründung oft günstiger.
Für wen eignet sich die KolG noch heute?
Vor allem, wenn alle Gesellschafter das Haftungsrisiko bewusst tragen können und das Vertrauen untereinander gross ist – typisch in der Gastronomie, bei kleinen Kanzleien oder in Familienbetrieben. Wegen der unbeschränkten Haftung entscheiden sich viele heute stattdessen für die GmbH.
Bereit für deine Gründung?
Finde in 2 Minuten heraus, welcher Anbieter am besten zu dir passt – inklusive Preisberechnung.
Anbieter finden