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Gründungsprozess

Einzelfirma gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Einzelfirma ist die einfachste und beliebteste Rechtsform für den Start in die Selbständigkeit in der Schweiz: kein Mindestkapital, kein Notar, wenig Bürokratie. Trotzdem gibt es ein paar Schritte, die du in der richtigen Reihenfolge erledigen solltest. Hier ist deine komplette Anleitung für 2026.

Überblick: Diese Schritte erwarten dich

Schritt Pflicht? Kosten
1. Geschäftsidee & Firmenname prüfen Ja CHF 0
2. Handelsregistereintrag Ab CHF 100’000 Umsatz ca. CHF 120
3. Anmeldung Ausgleichskasse (SVA) Ja CHF 0 (Beiträge folgen)
4. MWST-Anmeldung Ab CHF 100’000 Umsatz CHF 0
5. Versicherungen regeln Teilweise je nach Deckung
6. Buchhaltung aufsetzen Ja ab CHF 0

Schritt 1: Geschäftsidee konkretisieren und Firmennamen prüfen

Bevor es administrativ wird, brauchst du Klarheit über dein Angebot: Was verkaufst du, an wen, zu welchem Preis? Für die Anerkennung als selbständigerwerbend (Schritt 3) hilft es enorm, wenn du bereits erste Kunden oder Aufträge vorweisen kannst.

Beim Firmennamen gilt eine zentrale Regel: Der Name der Einzelfirma muss deinen Familiennamen enthalten. Erlaubt sind Zusätze, die dein Geschäft beschreiben:

  • “Huber Schreinerei”
  • “Webdesign Meier”
  • “Bianchi Consulting”

Ein reiner Fantasiename (“Skyline Solutions”) ist bei der Einzelfirma nicht zulässig – dafür bräuchtest du eine GmbH oder AG. Prüfe zudem im zentralen Firmenindex (zefix.ch), ob dein Wunschname am gleichen Ort schon vergeben ist, und ob die passende Domain frei ist.

Schritt 2: Handelsregistereintrag – Pflicht oder Kür?

Hier entscheidet dein Umsatz:

  • Ab CHF 100’000 Jahresumsatz ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht.
  • Darunter ist er freiwillig.

Die Gebühr beträgt rund CHF 120 – je nach Kanton kann sie leicht variieren. Der Eintrag läuft über das Handelsregisteramt deines Sitzkantons und ist online oder schriftlich möglich.

Lohnt sich der freiwillige Eintrag? Oft ja:

  • Dein Firmenname geniesst am Sitzort Schutz.
  • Du wirkst gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken professioneller.
  • Manche Geschäftspartner und Plattformen verlangen einen Handelsregisterauszug.

Dagegen spricht: Mit dem Eintrag wirst du betreibungsrechtlich auf Konkurs statt Pfändung betrieben und unterliegst der Firmenpublizität. Für die meisten ernsthaften Gründungen überwiegen die Vorteile.

Schritt 3: Anmeldung bei der Ausgleichskasse (SVA)

Das ist der wichtigste administrative Schritt – denn erst mit der Anerkennung durch die Ausgleichskasse bist du offiziell selbständigerwerbend.

Du meldest dich bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt) deines Kantons an. Die Ausgleichskasse prüft, ob du wirklich selbständig bist. Kriterien sind unter anderem:

  • Du arbeitest auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
  • Du hast (idealerweise mehrere) Kunden und trittst am Markt sichtbar auf.
  • Du bestimmst deine Arbeitsorganisation selbst.

Dafür reichst du typischerweise Rechnungskopien, Offerten, Verträge oder Werbematerial ein. Nach der Anerkennung zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf dein Erwerbseinkommen – als Selbständige:r zu einem tieferen Satz als Angestellte, dafür ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Wichtig: Ohne diese Anerkennung riskierst du, dass deine Auftraggeber rückwirkend als Arbeitgeber eingestuft werden – ein Problem für beide Seiten. Erledige diesen Schritt früh.

Schritt 4: MWST-Anmeldung ab CHF 100’000 Umsatz

Sobald dein Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht, bist du mehrwertsteuerpflichtig und musst dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

Darunter ist die Anmeldung freiwillig. Eine freiwillige Unterstellung kann sich lohnen, wenn du hohe Investitionen tätigst (Vorsteuerabzug) oder hauptsächlich Geschäftskunden hast, für die MWST ohnehin ein Durchlaufposten ist. Für viele Kleinstunternehmen mit Privatkunden ist der Verzicht dagegen einfacher und günstiger.

Tipp: Prüfe bei der Anmeldung die Saldosteuersatz-Methode – sie vereinfacht die Abrechnung deutlich, weil du nur einen pauschalen Satz auf den Umsatz abrechnest statt jede Vorsteuer einzeln.

Schritt 5: Versicherungen regeln

Als Selbständige:r bist du deutlich weniger automatisch abgesichert als Angestellte. Kümmere dich aktiv um:

  • Berufs-/Betriebshaftpflicht: Je nach Branche essenziell – sie deckt Schäden, die du bei Kunden verursachst. Gerade weil du mit der Einzelfirma privat unbeschränkt haftest, ist das deine wichtigste Absicherung.
  • Unfallversicherung: Als Selbständige:r nicht obligatorisch – freiwillig bei der Suva oder einer Privatversicherung abschliessbar.
  • Krankentaggeld: Deckt deinen Lohnausfall bei längerer Krankheit.
  • Vorsorge: Keine obligatorische Pensionskasse – nutze Säule 3a (mit erhöhtem Maximalbetrag für Selbständige ohne Pensionskasse) oder schliesse dich freiwillig einer Pensionskasse an.

Beschäftigst du Mitarbeitende, werden Unfallversicherung und BVG für diese obligatorisch.

Schritt 6: Buchhaltung aufsetzen

Die gute Nachricht: Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500’000 Jahresumsatz genügt die vereinfachte Buchführung – die sogenannte Milchbüchleinrechnung. Du führst lediglich Buch über Einnahmen, Ausgaben und deine Vermögenslage.

Erst ab CHF 500’000 Umsatz wird die doppelte Buchhaltung Pflicht. Trotzdem lohnt sich von Anfang an ein sauberes System: ein separates Geschäftskonto, alle Belege digital abgelegt, idealerweise eine einfache Buchhaltungssoftware. Deine Steuererklärung (der Geschäftsgewinn ist dein privates Einkommen) wird damit zum Spaziergang statt zur Zitterpartie.

Kostenlos gründen: Geht das?

Ja. Die Einzelfirma ist ohnehin die günstigste Rechtsform – und über Gründungsplattformen wie Fasoon ist die begleitete Gründung sogar kostenlos möglich, finanziert über Partnerangebote (z. B. Geschäftskonto oder Versicherungen), die du ohnehin brauchst. Du sparst dir damit den Papierkram bei Handelsregister und SVA-Anmeldung.

Welcher Anbieter für dich passt, hängt von deinen Bedürfnissen ab – unser Anbieter-Vergleichsrechner gibt dir in zwei Minuten eine persönliche Empfehlung, und auf der Vergleichsseite siehst du alle Anbieter nebeneinander.

Und wenn die Einzelfirma doch nicht passt?

Bist du unsicher, ob die Einzelfirma die richtige Rechtsform ist – etwa wegen der unbeschränkten Haftung oder weil du im Team gründest? Dann lies unseren ausführlichen Vergleich GmbH oder Einzelfirma?. Und falls du später wächst: Die Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH ist jederzeit möglich.

Fazit

Die Einzelfirma zu gründen ist 2026 in wenigen Tagen erledigt: Name mit Familiennamen wählen, bei Bedarf für rund CHF 120 ins Handelsregister eintragen, bei der SVA als selbständigerwerbend anmelden, ab CHF 100’000 Umsatz an MWST denken, Versicherungen regeln und eine einfache Buchhaltung führen. Startkapital brauchst du keines – und mit dem richtigen Anbieter kostet dich auch die Gründung selbst nichts. Finde jetzt mit dem Vergleichsrechner heraus, welcher Weg für dich der schnellste ist.

Häufige Fragen

Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Pflicht ist der Eintrag erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter ist er freiwillig, kann sich aber lohnen: Er wirkt professionell, schützt deinen Firmennamen am Sitzort und wird von manchen Geschäftspartnern erwartet. Die Gebühr beträgt rund CHF 120.

Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?

Im Minimum: nichts. Es gibt kein Mindestkapital, und ohne Handelsregistereintrag fallen keine Gebühren an. Mit freiwilligem Eintrag zahlst du rund CHF 120. Über Anbieter wie Fasoon ist die begleitete Gründung mit Partner-Deals sogar kostenlos möglich.

Wann muss ich mich bei der MWST anmelden?

Sobald dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht, bist du mehrwertsteuerpflichtig und musst dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Darunter ist die Anmeldung freiwillig, was sich beim Vorsteuerabzug lohnen kann.

Wie werde ich als selbständigerwerbend anerkannt?

Du meldest dich bei der Ausgleichskasse (SVA) deines Kantons an. Diese prüft, ob du tatsächlich selbständig bist – etwa anhand mehrerer Kunden, eigenem Marktauftritt und eigenem wirtschaftlichem Risiko. Erst mit der Anerkennung zahlst du AHV-Beiträge als Selbständige:r.

Brauche ich für die Einzelfirma eine Buchhaltung?

Ja, aber eine einfache genügt lange: Bis CHF 500'000 Jahresumsatz reicht die sogenannte Milchbüchleinrechnung – eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Erst darüber wird die doppelte Buchhaltung Pflicht.

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