Rechtsform
AG gründen in der Schweiz: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf
Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Königsklasse der Schweizer Rechtsformen: maximale Glaubwürdigkeit, anonyme Eigentümerschaft und die beste Struktur für Investoren. Dafür verlangt sie mehr Kapital und etwas mehr Formalität als die GmbH. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und was dich die Gründung 2026 kostet.
Die AG auf einen Blick
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Aktienkapital | Mind. CHF 100’000 |
| Einzahlung bei Gründung | Mind. CHF 50’000 (bzw. 20 % je Aktie) |
| Gründer:innen | Mind. 1 (natürliche oder juristische Person) |
| Organe | Verwaltungsrat, Generalversammlung, Revisionsstelle (Opt-out möglich) |
| Wohnsitzerfordernis | Mind. 1 zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz |
| Handelsregistereintrag | Pflicht, Gebühr ca. CHF 600 |
| Anonymität der Eigentümer | Aktionäre nicht im Handelsregister publiziert |
Voraussetzung 1: Das Aktienkapital
Für eine AG brauchst du ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000. Die gute Nachricht: Du musst nicht den vollen Betrag sofort aufbringen. Bei der Gründung müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein – die sogenannte Teilliberierung (dabei gilt zusätzlich: mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie).
Wie beim Stammkapital der GmbH gilt auch hier: Das Geld ist nicht verloren. Nach dem Handelsregistereintrag steht das Kapital der Gesellschaft als Betriebskapital zur Verfügung – für Löhne, Investitionen, Marketing. Beachte bei der Teilliberierung allerdings, dass du als Aktionär:in für den nicht einbezahlten Rest in der Pflicht bleibst.
Voraussetzung 2: Die Organe der AG
Das Gesetz schreibt der AG drei Organe vor:
Verwaltungsrat (VR)
Der VR ist das oberste Führungsorgan und trägt die unübertragbare Verantwortung für Oberleitung, Finanzaufsicht und Organisation. Es genügt eine einzige Person – bei kleinen AGs sind Gründer:in, VR und Geschäftsführung oft identisch.
Generalversammlung (GV)
Die GV ist das oberste Organ der Aktionäre: Sie wählt den VR, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die Gewinnverwendung. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden – bei einer Ein-Personen-AG ist das ein überschaubarer Formalakt, der aber sauber protokolliert werden sollte.
Revisionsstelle – mit Opt-out
Grundsätzlich braucht die AG eine Revisionsstelle. Aber wie bei der GmbH gilt: Mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kannst du mit Zustimmung aller Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opt-out). Für fast alle Neugründungen ist das der Standard – deklariere das Opt-out am besten direkt bei der Gründung, das spart jährlich mehrere tausend Franken.
Voraussetzung 3: Wohnsitz in der Schweiz
Die AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – typischerweise ein VR-Mitglied oder ein:e Direktor:in. Die Aktionäre selbst dürfen dagegen problemlos im Ausland wohnen. Für ausländische Gründer:innen ohne Schweizer Wohnsitz gibt es Dienstleister, die ein domiziliertes VR-Mandat stellen.
Der Ablauf der AG-Gründung
Die Gründung läuft in fünf Schritten ab:
- Statuten erstellen: Die Statuten regeln Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital und Organisation. Gründungsanbieter liefern erprobte Vorlagen; bei besonderen Bedürfnissen (mehrere Aktionäre, Vinkulierung, Aktionärbindungsvertrag) lohnt sich juristische Beratung.
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Du zahlst das Aktienkapital (mind. CHF 50’000) auf ein Sperrkonto bei einer Bank ein. Die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
- Öffentliche Beurkundung: Die Gründung wird vor dem Notar öffentlich beurkundet. Dabei werden Statuten festgestellt, die Organe gewählt und der Gründungsakt unterzeichnet.
- Handelsregistereintrag: Mit der Anmeldung beim Handelsregisteramt entsteht die AG rechtlich. Die Gebühr beträgt rund CHF 600.
- Kapital freigeben: Nach dem Eintrag gibt die Bank das Kapital auf das Geschäftskonto der AG frei – und du bist startklar.
Von der Beurkundung bis zum Eintrag vergehen je nach Kanton typischerweise ein bis drei Wochen.
Was kostet die AG-Gründung?
| Kostenposition | Ohne Deals | Mit Partner-Deals |
|---|---|---|
| Notar / Beurkundung | ca. CHF 800–1’500 | oft inklusive |
| Handelsregister | ca. CHF 600 | ca. CHF 600 (teils gedeckt) |
| Kapitaleinzahlungskonto | ca. CHF 200–300 | oft CHF 0 |
| Servicegebühr / Beratung | ca. CHF 0–1’500 | ab CHF 0 |
| Total (ohne Aktienkapital) | ca. CHF 1’500–3’500 | ab CHF 0 Servicegebühr |
Ohne Vergünstigungen kostet die AG-Gründung also rund CHF 1’500 bis CHF 3’500 – je nach Kanton, Notariat und Komplexität. Über Gründungsanbieter mit Partner-Deals (Bank, Versicherung, Treuhand) sinkt die Servicegebühr auf bis zu CHF 0, und teilweise sind auch Notar- und Bankgebühren gedeckt. Welcher Anbieter für deine AG-Gründung am günstigsten ist, zeigt dir unser Anbieter-Vergleichsrechner – oder du vergleichst alle Anbieter direkt auf der Vergleichsseite.
Dazu kommt das Aktienkapital von mindestens CHF 50’000 einbezahlt – das aber, wie beschrieben, deiner Gesellschaft als Betriebskapital erhalten bleibt.
Wann AG statt GmbH?
Die GmbH ist mit CHF 20’000 Stammkapital deutlich günstiger zu haben – die Kostendetails findest du in unserem Artikel GmbH gründen: Kosten im Detail. Wann lohnt sich trotzdem die AG?
Anonymität der Aktionäre
Bei der GmbH stehen alle Gesellschafter öffentlich im Handelsregister. Bei der AG bleiben die Aktionäre gegenüber der Öffentlichkeit anonym – nach aussen sichtbar ist nur der Verwaltungsrat. Wer nicht möchte, dass Beteiligungsverhältnisse öffentlich einsehbar sind, wählt die AG.
Investoren und Kapitalbeschaffung
Aktien lassen sich einfach übertragen und in verschiedenen Kategorien ausgeben (z. B. Stimmrechtsaktien, Vorzugsaktien). Für Startups, die Investoren aufnehmen wollen, ist die AG deshalb der Standard: Kapitalerhöhungen, Mitarbeiterbeteiligungen und Finanzierungsrunden sind strukturell dafür gemacht. Venture-Capital-Investoren investieren in der Schweiz praktisch ausschliesslich in AGs.
Glaubwürdigkeit
Die AG signalisiert Substanz. Bei grösseren B2B-Kunden, im internationalen Geschäft und bei Banken geniesst sie das höchste Ansehen aller Rechtsformen.
Faustregel: Planst du Investoren, willst du anonym beteiligt sein oder startest du mit grösserem Kapitalbedarf – nimm die AG. Gründest du allein oder im kleinen Team ein Dienstleistungs- oder Handelsgeschäft ohne Finanzierungsrunden – die GmbH tut es meist auch, für die Hälfte des Kapitals.
Fazit
Die AG-Gründung in der Schweiz ist gut planbar: CHF 100’000 Aktienkapital (mindestens CHF 50’000 einbezahlt), ein Verwaltungsrat, eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz – und ein klarer Ablauf über Statuten, Beurkundung, Kapitaleinzahlungskonto und Handelsregister. Mit rund CHF 1’500 bis CHF 3’500 Gründungskosten ohne Deals oder ab CHF 0 Servicegebühr mit den richtigen Partnerangeboten ist sie auch finanziell keine Hexerei. Starte mit dem Vergleichsrechner und finde den Anbieter, der deine AG am effizientesten auf die Beine stellt.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital brauche ich für eine AG?
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein (Teilliberierung). Das Kapital bleibt Eigentum der Gesellschaft und dient als Betriebskapital.
Was kostet die Gründung einer AG?
Ohne Vergünstigungen liegen die Gründungskosten bei etwa CHF 1'500 bis CHF 3'500 (Notar, Handelsregister ca. CHF 600, Kapitaleinzahlungskonto, Beratung). Mit Partner-Deals von Gründungsanbietern sinkt die Servicegebühr auf bis zu CHF 0.
Muss ich in der Schweiz wohnen, um eine AG zu gründen?
Nicht zwingend – aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person der AG (z. B. ein Mitglied des Verwaltungsrats oder die Geschäftsführung) muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Sind die Aktionäre einer AG anonym?
Ja, gegenüber der Öffentlichkeit: Aktionäre werden im Gegensatz zu GmbH-Gesellschaftern nicht im Handelsregister publiziert. Intern muss die AG aber ein Aktienbuch führen, und wirtschaftlich Berechtigte müssen der Gesellschaft gemeldet werden.
Braucht eine AG eine Revisionsstelle?
Grundsätzlich ja. Kleine AGs mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können jedoch mit Zustimmung aller Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opt-out) und sparen so erhebliche jährliche Kosten.
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