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Gründungsprozess

Firmennamen wählen: Regeln und Prüfung in der Schweiz

Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Der Firmenname ist mehr als Kosmetik: Er steht auf jedem Vertrag, jeder Rechnung und im Handelsregister. Wählst du ihn falsch, weist das Handelsregisteramt deine Anmeldung zurück – und du verlierst Zeit, im schlimmsten Fall auch Geld für neue Statuten und einen zweiten Notartermin. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, wie du deinen Wunschnamen prüfst und woran viele Gründer:innen scheitern.

Die Grundregeln nach Rechtsform

Das Schweizer Obligationenrecht regelt die Firmenbildung unterschiedlich streng, je nachdem, welche Rechtsform du wählst. Falls du noch unsicher bist, welche Rechtsform passt, hilft dir unser Artikel GmbH oder Einzelfirma weiter.

Rechtsform Namenswahl Pflichtbestandteil Schutzumfang
Einzelfirma Eingeschränkt Familienname des Inhabers Nur am Geschäftsort (lokal)
GmbH Frei wählbar Zusatz “GmbH” Ganze Schweiz
AG Frei wählbar Zusatz “AG” Ganze Schweiz

Einzelfirma: Dein Nachname muss rein

Bei der Einzelfirma gilt die strengste Regel: Der Firmenname muss den Familiennamen des Inhabers oder der Inhaberin enthalten. “Huber Schreinerei” oder “Digital Consulting Bernasconi” sind zulässig, “Alpenblick Consulting” ohne Nachnamen dagegen nicht.

Zusätze sind erlaubt und sogar empfehlenswert: Tätigkeitsbezeichnungen (“Gartenbau”), Fantasiebegriffe (“Nova”) oder Ortsangaben, sofern sie nicht täuschen. Der Vorname darf, muss aber nicht enthalten sein. Mehr zum Ablauf der Gründung findest du in unserer Anleitung zur Einzelfirma.

GmbH und AG: Freie Wahl mit Rechtsformzusatz

GmbH und AG dürfen ihren Namen grundsätzlich frei wählen – Fantasienamen, Sachbegriffe, Personennamen, alles ist möglich. Zwingend ist aber der Rechtsformzusatz: “GmbH” respektive “AG” muss Bestandteil des Firmennamens sein (ausgeschrieben oder abgekürzt). “Nordwind Solutions” allein reicht nicht, “Nordwind Solutions GmbH” ist korrekt.

Was verboten ist

Auch bei freier Namenswahl gibt es klare Grenzen:

  • Täuschungsverbot: Der Name darf nicht über Tätigkeit, Grösse oder geografische Herkunft täuschen. Eine “Swiss Bank Consulting AG”, die keine Bankdienstleistungen erbringt, wird nicht eingetragen. Auch Hinweise auf amtliche Funktionen (“eidgenössisch”, “kantonal”) sind heikel.
  • Reine Sach- und Gattungsbezeichnungen: “Treuhand GmbH” oder “Bäckerei AG” ohne individualisierendes Element sind unzulässig. Der Name braucht etwas Unterscheidungskräftiges – ein Fantasiewort, einen Personennamen oder eine originelle Kombination. “Alpenkorn Bäckerei AG” funktioniert, “Bäckerei AG” nicht.
  • Verwechselbarkeit: Der Name muss sich von bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Kleine Abweichungen wie ein Bindestrich oder ein vertauschter Buchstabe genügen nicht.

Nationale Ausschliesslichkeit: Wer ist wo geschützt?

Ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen:

  • GmbH und AG geniessen nationale Ausschliesslichkeit. Ist “Lumina Design GmbH” in Genf eingetragen, kann niemand in Zürich eine gleichnamige oder verwechselbar ähnliche Gesellschaft gründen.
  • Einzelfirmen sind nur lokal geschützt – am Geschäftsort. Eine “Müller Gartenbau” in Bern verhindert keine “Müller Gartenbau” in Luzern. Umgekehrt heisst das: Dein Einzelfirmen-Name ist schweizweit nicht exklusiv. Wenn dir nationale Exklusivität wichtig ist, spricht das für eine GmbH oder AG.

So prüfst du deinen Wunschnamen

Schritt 1: Zefix-Abfrage (kostenlos)

Zefix ist der zentrale Firmenindex des Bundes und enthält alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen der Schweiz. Die Suche ist kostenlos. Suche nicht nur nach dem exakten Namen, sondern auch nach Wortbestandteilen, ähnlichen Schreibweisen und Übersetzungen – das Kriterium ist Verwechselbarkeit, nicht Identität.

Schritt 2: EHRA-Vorprüfung (optional)

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) bietet eine freiwillige Vorprüfung deines Firmennamens an. Du erhältst eine Einschätzung, ob der Name den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist keine Garantie für die spätere Eintragung, reduziert aber das Risiko einer Zurückweisung erheblich – gerade bei kreativen oder grenzwertigen Namen. Wie die Handelsregisteranmeldung selbst abläuft, liest du im Artikel Handelsregister-Anmeldung und Kosten.

Schritt 3: Markenrecherche beim IGE

Der Handelsregistereintrag schützt nur den Firmennamen als Firma – nicht als Marke. Umgekehrt kann eine bestehende Marke deinem Firmennamen gefährlich werden: Wer eine ältere Marke besitzt, kann dir unter Umständen die Verwendung im Geschäftsverkehr verbieten, selbst wenn das Handelsregisteramt deinen Namen eingetragen hat.

Prüfe deshalb die Markendatenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE, swissreg.ch). Willst du deinen Namen selbst als Marke schützen, kostet die Hinterlegung ab ca. CHF 450 für drei Waren- und Dienstleistungsklassen mit einer Schutzdauer von zehn Jahren.

Schritt 4: Domain und Social-Media-Handles

Rechtlich nicht zwingend, praktisch entscheidend: Prüfe, ob die passende .ch-Domain frei ist (z. B. über nic.ch oder einen Registrar) und ob die wichtigsten Social-Media-Handles verfügbar sind. Ein perfekter Firmenname mit belegter Domain und fremdbesetzten Profilen sorgt später für Verwirrung bei Kund:innen – und Nachverhandlungen um Domains werden schnell teuer.

Namens-Checkliste vor der Gründung

Bevor du den Namen in Statuten oder Anmeldung schreibst, gehe diese Punkte durch:

  1. Rechtsform-Regel erfüllt? Einzelfirma: Nachname enthalten. GmbH/AG: Rechtsformzusatz dabei.
  2. Zefix geprüft? Keine identischen oder verwechselbar ähnlichen Einträge.
  3. Nicht täuschend? Keine falschen Angaben zu Tätigkeit, Grösse oder Herkunft.
  4. Individualisierend? Kein reiner Gattungsbegriff.
  5. Markenrecherche gemacht? Keine Kollision mit älteren Marken (swissreg.ch).
  6. Domain frei? Idealerweise .ch, allenfalls zusätzlich .com.
  7. Social Handles verfügbar? Mindestens auf den für dich relevanten Plattformen.
  8. International tauglich? Keine peinlichen Bedeutungen in anderen Sprachen, gut aussprechbar.
  9. EHRA-Vorprüfung erwogen? Bei unkonventionellen Namen sinnvoll.

Was eine spätere Umbenennung kostet

Falls du denkst, du könntest den Namen später einfach ändern: Möglich ist das, aber aufwendiger als viele erwarten. Bei GmbH und AG bedeutet eine Umbenennung eine Statutenänderung mit öffentlicher Beurkundung – also Notartermin plus Handelsregistergebühren, in der Regel mehrere hundert Franken. Dazu kommen die versteckten Kosten: neue Drucksachen und Beschriftungen, angepasste Verträge, Information an Kunden, Banken und Sozialversicherungen sowie der Verlust von aufgebauter Sichtbarkeit unter dem alten Namen. Bei der Einzelfirma ist die Anpassung formal einfacher, der praktische Aufwand bleibt derselbe. Kurz: Die Stunde Recherche vor der Gründung ist um ein Vielfaches günstiger als die Korrektur danach.

Fazit: Erst prüfen, dann gründen

Ein sorgfältig geprüfter Firmenname erspart dir Zurückweisungen, Abmahnungen und teure Umbenennungen. Die Prüfung via Zefix kostet nichts und dauert Minuten – die Markenrecherche wenig mehr. Plane beides fest in deinen Gründungsprozess ein.

Übrigens: Die meisten Gründungsplattformen prüfen deinen Wunschnamen im Rahmen der Gründung mit. Welcher Anbieter zu deinem Vorhaben passt, zeigt dir unser Anbieter-Vergleichsrechner in zwei Minuten – oder du vergleichst die Anbieter direkt auf unserer Vergleichsseite.

Häufige Fragen

Muss meine Einzelfirma meinen Nachnamen enthalten?

Ja. Der Firmenname einer Einzelfirma muss zwingend den Familiennamen des Inhabers oder der Inhaberin enthalten. Zusätze wie Tätigkeit oder Fantasiebegriffe sind erlaubt, zum Beispiel 'Müller Webdesign' oder 'Kreativstudio Meier'.

Wie prüfe ich, ob ein Firmenname in der Schweiz noch frei ist?

Kostenlos über Zefix (zefix.ch), den zentralen Firmenindex des Bundes. Dort sind alle im Handelsregister eingetragenen Firmen der Schweiz durchsuchbar. Für eine verbindlichere Einschätzung kannst du zusätzlich eine Vorprüfung beim EHRA beantragen.

Ist mein Firmenname automatisch als Marke geschützt?

Nein. Der Handelsregistereintrag schützt nur den Firmennamen als solchen. Markenschutz für Logo oder Produktnamen musst du separat beim IGE anmelden – das kostet ab ca. CHF 450 für drei Waren- und Dienstleistungsklassen.

Kann ich denselben Namen wie eine Firma in einem anderen Kanton verwenden?

Bei GmbH und AG nicht: Ihr Firmenname geniesst nationale Ausschliesslichkeit. Bei Einzelfirmen gilt der Schutz nur am Geschäftsort – derselbe Name kann also in einer anderen Gemeinde existieren.

Muss 'GmbH' oder 'AG' im Firmennamen stehen?

Ja, der Rechtsformzusatz ist bei GmbH und AG zwingender Bestandteil des Firmennamens. Er kann ausgeschrieben ('Gesellschaft mit beschränkter Haftung') oder abgekürzt ('GmbH', 'AG') geführt werden.

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