Gründungsprozess
Firma gründen als Ausländer:in in der Schweiz: So geht's
Publiziert am 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die Schweiz gehört zu den attraktivsten Standorten Europas für Unternehmensgründungen – und grundsätzlich steht sie auch Ausländer:innen offen. Aber: Zwischen “Gesellschafter sein” und “in der Schweiz selbständig arbeiten” liegt rechtlich ein grosser Unterschied. Dieser Artikel entwirrt die Regeln zu Wohnsitz, Bewilligungen und zeigt dir die Lösungen, die in der Praxis funktionieren.
Die Kernregel: Eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz
Für GmbH und AG gilt: Mindestens eine Person, die die Gesellschaft vertreten kann, muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Das schreibt das Obligationenrecht vor (Art. 718 Abs. 4 OR für die AG, Art. 814 Abs. 3 OR für die GmbH).
Entscheidend ist, was diese Regel nicht verlangt:
- Die Gründer:innen, Gesellschafter oder Aktionäre müssen nicht in der Schweiz wohnen. Du kannst 100% der Anteile aus dem Ausland halten.
- Die zeichnungsberechtigte Person muss nicht Schweizer Staatsbürger:in sein – Wohnsitz genügt.
- Es muss nicht der Gründer selbst sein: Ein Geschäftsführer (GmbH), ein Verwaltungsratsmitglied oder ein Direktor (AG) mit Schweizer Wohnsitz und Einzelzeichnungsberechtigung (oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift) erfüllt die Anforderung.
Damit ist die Gründung aus dem Ausland strukturell immer möglich – die Frage ist nur, wer die lokale Rolle übernimmt und ob du selbst in der Schweiz arbeiten darfst.
Bewilligungen: Wer darf in der Schweiz selbständig arbeiten?
Hier musst du zwei Ebenen trennen: das Gesellschaftsrecht (siehe oben) und das Ausländerrecht – also die Frage, ob du persönlich in der Schweiz erwerbstätig sein darfst.
| Situation | Selbständige Tätigkeit möglich? |
|---|---|
| EU/EFTA mit B-Bewilligung | Ja, dank Personenfreizügigkeit |
| EU/EFTA mit C-Bewilligung | Ja, uneingeschränkt |
| Drittstaat mit C-Bewilligung | Ja |
| Drittstaat, verheiratet mit CH-Bürger:in oder C-Inhaber:in | Ja |
| Drittstaat mit B-Bewilligung | Nur mit spezieller Bewilligung, restriktiv |
| Kein Schweizer Aufenthaltsstatus | Nein (aber Gründung via lokale Vertretung möglich) |
EU/EFTA-Bürger:innen
Dank Personenfreizügigkeit kannst du als EU/EFTA-Bürger:in mit einer B-Bewilligung in der Schweiz eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Du musst dafür nachweisen, dass deine Tätigkeit existenzsichernd ist (Businessplan, Aufträge, Buchhaltung). Ziehst du für die Gründung in die Schweiz, beantragst du die Bewilligung mit dem Nachweis der geplanten selbständigen Tätigkeit.
Drittstaatsangehörige
Deutlich restriktiver: Als Drittstaatsangehörige:r brauchst du für die Selbständigkeit grundsätzlich eine C-Bewilligung (Niederlassung) – oder du bist mit einer Schweizer Bürgerin, einem Schweizer Bürger oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet. Mit einer blossen B-Bewilligung ist die selbständige Tätigkeit nur über ein aufwendiges Gesuch möglich, das ein gesamtwirtschaftliches Interesse nachweisen muss – die Hürden sind hoch.
Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen aus EU/EFTA-Staaten (G-Bewilligung) können ebenfalls eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz ausüben, ohne den Wohnsitz zu verlegen. Wichtig: Die G-Bewilligung erfüllt nicht das gesellschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis – als einzige zeichnungsberechtigte Person einer GmbH/AG taugt ein Grenzgänger-Domizil im Ausland nicht. Es braucht dann zusätzlich jemanden mit Wohnsitz in der Schweiz.
Einzelfirma: Faktisch nur mit Schweizer Wohnsitz
Die Einzelfirma ist keine juristische Person – sie ist ihr Inhaber. Deshalb lässt sich das Wohnsitzproblem hier nicht mit einem lokalen Direktor lösen: Der Inhaber selbst braucht faktisch Wohnsitz in der Schweiz und eine Bewilligung, die selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Wohnst du im Ausland und willst in der Schweiz gründen, führt der Weg praktisch immer über eine GmbH oder AG. Die Unterschiede der Rechtsformen erklärt unser Artikel GmbH oder Einzelfirma.
Lösungen, wenn du keinen Schweizer Wohnsitz hast
1. Schweizer Co-Founder
Die einfachste Lösung: Ein Mitgründer oder eine Mitgründerin mit Schweizer Wohnsitz übernimmt eine zeichnungsberechtigte Rolle (Geschäftsführung oder Verwaltungsrat). Kostenlos, unkompliziert – setzt aber Vertrauen und eine saubere vertragliche Regelung voraus.
2. Treuhänder als lokaler Direktor (Fiduciary Director)
Hast du keinen Schweizer Partner, übernimmt ein Treuhänder das Mandat als zeichnungsberechtigter Direktor, Geschäftsführer oder Verwaltungsrat. Das ist eine etablierte Dienstleistung und kostet üblicherweise rund CHF 3’000–6’000 pro Jahr, je nach Haftungsrisiko, Branche und Umfang. Der Treuhänder trägt dabei persönliche Verantwortung (z. B. für Sozialversicherungen und Steuern) – deshalb prüft er dein Geschäftsmodell, bevor er das Mandat annimmt.
3. Domizil-Service
Zusätzlich zur Person braucht deine Firma ein Rechtsdomizil in der Schweiz. Hast du keine eigenen Geschäftsräume, bieten Treuhänder und Business-Center eine Domiziladresse (c/o-Adresse) an – meist für einige hundert bis gut tausend Franken pro Jahr, je nach Anbieter und Leistungsumfang.
Die unterschätzte Hürde: Das Bankkonto
Für die GmbH- oder AG-Gründung brauchst du ein Kapitaleinzahlungskonto – und hier scheitern viele ausländische Gründer:innen zuerst. Schweizer Banken sind bei wirtschaftlich Berechtigten ohne Schweizer Wohnsitz zurückhaltend: verschärfte Compliance-Prüfungen, lange Bearbeitungszeiten, teils pauschale Ablehnungen bestimmter Herkunftsländer.
Was die Chancen verbessert:
- Ein lokaler Direktor und ein plausibles, dokumentiertes Geschäftsmodell mit Schweiz-Bezug
- Ein Treuhänder als Türöffner, der etablierte Bankbeziehungen mitbringt
- Flexibilität bei der Bankwahl – auch Kantonalbanken und Fintech-Anbieter prüfen
Mehr zum Ablauf liest du im Artikel Stammkapital einzahlen: Kapitaleinzahlungskonto.
Online-Portal oder Treuhänder?
Online-Gründungsplattformen sind auf Standardfälle mit Schweizer Wohnsitz ausgelegt. Die Gründung als Ausländer:in ohne CH-Wohnsitz ist genau der Fall, in dem ein Treuhänder dem Online-Portal überlegen ist: Du brauchst ohnehin einen lokalen Direktor, Unterstützung bei Bank-Compliance, oft ein Domizil – Leistungen, die ein Treuhänder aus einer Hand liefert und ein Portal nicht abdeckt. Die ausführliche Abwägung findest du im Artikel Treuhänder oder Online-Gründung.
Wohnst du dagegen bereits in der Schweiz (z. B. als EU-Bürger:in mit B-Bewilligung), steht dir der günstige Online-Weg offen wie jedem Schweizer auch.
Fazit
Die Schweizer Firmengründung ist für Ausländer:innen machbar – die Hürden heissen Wohnsitzerfordernis, Bewilligung und Bankkonto. EU/EFTA-Bürger:innen mit Wohnsitz in der Schweiz gründen praktisch gleich einfach wie Einheimische. Ohne Schweizer Wohnsitz führt der Weg über GmbH/AG plus lokale Vertretung – mit einem Treuhänder als Direktor ab rund CHF 3’000 pro Jahr.
Finde heraus, welcher Weg zu deiner Situation passt: Unser Anbieter-Vergleichsrechner berücksichtigt deinen Wohnsitz und empfiehlt dir den passenden Anbieter – vom Online-Portal bis zum Treuhänder.
Häufige Fragen
Kann ich als Ausländer ohne Schweizer Wohnsitz eine GmbH oder AG gründen?
Ja. Gesellschafter und Aktionäre dürfen im Ausland wohnen. Zwingend ist nur, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person (Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder Direktor) Wohnsitz in der Schweiz hat – das kann auch ein Treuhänder sein.
Darf ich mit einer B-Bewilligung selbständig sein?
Als EU/EFTA-Bürger:in ja: Dank Personenfreizügigkeit kannst du mit einer B-Bewilligung eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Für Drittstaatsangehörige ist die Selbständigkeit deutlich restriktiver geregelt.
Was kostet ein Treuhänder als lokaler Direktor?
Ein Treuhänder, der als zeichnungsberechtigter Direktor oder Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz amtet (fiduciary director), kostet üblicherweise rund CHF 3'000 bis 6'000 pro Jahr, abhängig von Haftungsrisiko und Umfang des Mandats.
Kann ich als Ausländer eine Einzelfirma in der Schweiz gründen?
Faktisch nur mit Schweizer Wohnsitz: Die Einzelfirma ist an die Person des Inhabers gebunden, und dieser braucht für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit Wohnsitz und eine entsprechende Bewilligung in der Schweiz.
Bekomme ich als Nicht-Resident ein Schweizer Geschäftskonto?
Das ist oft die grösste Hürde. Viele Banken lehnen Firmen ab, deren wirtschaftlich Berechtigte im Ausland wohnen, oder verlangen vertiefte Prüfungen. Ein lokaler Direktor, eine klare Geschäftstätigkeit in der Schweiz und ein Treuhänder als Türöffner erhöhen die Chancen deutlich.
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